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Donnerstag, 12.Dezember

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Nov Dezember Jan

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


  1. Landkreis Lichtenfels (im weiteren genannt „Administratoren“)...
    ...stellt kostenlos für alle Nutzer grundsätzlich für alle Veranstaltungen ein Kulturportal zur Veröffentlichung der Veranstaltungstermine zur Verfügung. Daraus entsteht aber kein Recht auf Nutzung.
  2. Ein Vertragsschluss...
    ...entsteht auf Seiten der Administratoren durch das Zurverfügungstellen einer Eingabemöglichkeit in die Datenbank, aus der die Daten für die Präsentation in einem Printkalender und im Internet aufbereitet werden können. Auf Seiten der Nutzer (Veranstalter und/oder von diesen beauftragte Personen) wird dieses Angebot durch die erstmalige Nutzung angenommen. Dies geschieht nach Anmeldung bei den Administratoren, diese übermitteln per Post Kennung und Passwort. Mit der erstmaligen Nutzung wird der Veranstalter akkreditiert und erklärt, dass er von diesen AGB’s Kenntnis genommen hat und mit deren Geltung einverstanden ist.
  3. Die akkreditierten Nutzer...
    ...sind alleine dafür verantwortlich, dass sie an von ihnen eingestellten Fotos, Texten und sonstigen Daten die Rechte zur Veröffentlichung haben. Für die Inhalte sind und bleiben sie allein verantwortlich. Sie verpflichten sich dazu von der Einstellung moralisch bedenklicher Texte, Bilder und sonstiger Daten Abstand zu nehmen. Die Administratoren behalten sich insoweit eine Inhaltskontrolle vor. Die Administratoren können die Eingabe jederzeit ändern/sperren, wenn der Verdacht einer Vertragsverletzung/AGB-Verletzung besteht. Der Nutzer ist umgehend zu informieren. Die Übermittlung dieser Information gilt gleichzeitig als Abmahnung. Im Wiederholungsfall kann auch der Zugang ganz gesperrt werden, worüber ebenfalls der Nutzer sofort zu informieren ist.
  4. Des weiteren geben die Administratoren Veranstaltern...
    ...die Möglichkeit zur Übermittlung von einzustellenden Daten ohne Kennung und Passwort. In diesen Fällen findet eine Inhaltskontrolle vor Einstellung durch die Administratoren statt.
  5. Bei autorisiertem Datenimport...
    ...durch die Administratoren bleibt die Verantwortung für die Inhalte ebenfalls bei dem Datenexporteur. Diese Daten können durch die Administratoren verändert werden, insoweit geht die Verantwortung für den Inhalt auf die Administratoren über. Die Daten können auch teilweise oder ganz gelöscht werden.
  6. Wird die angebotene Möglichkeit...
    ...angenommen, dass Veranstaltungsdaten mit einer Vorverkaufsstelle (VVS) zur Buchung verlinkt werden, so sind die Nutzer damit einverstanden, dass nur die von den Administratoren unter Vertrag genommenen VVS möglich sind. Ein Anspruch auf Verlinkung mit anderen Stellen besteht nicht. Es besteht auch bei den angebotenen VVS kein Recht auf dauernde Funktionsfähigkeit des Links und der Buchungsfunktionen. Insoweit sind Schadenersatzansprüche sowohl des Veranstalters als auch der VVS ausgeschlossen.
  7. Die Administratoren haben immer...
    ...das Recht zur Weitergabe der Veranstaltungsdaten an andere Medienbetreiber. Auch behalten sie sich immer eine Inhaltskontrolle und die Herausnahme von Inhalten vor. Alle Nutzer sind selbst dafür verantwortlich, dass ihre Daten rechtzeitig eingehen. Die Administratoren sind bemüht, dass die Redaktionstermine rechtzeitig im Vorhinein veröffentlicht werden.
  8. Datenexport
    Eine Weitergabe von Datensätzen kann unentgeltlich nur in Ausnahmefällen mit besonderer Begründung gewährt werden und bedarf der Zustimmung aller Vertragsparteien. Eine entgeltliche Nutzung von Datensätzen ist prinzipiell möglich, bedarf jedoch der Zustimmung aller Vertragsparteien sowie der Abstimmung und Einigung mit dem technischen Dienstleister.
  9. Sollten Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen...
    ...ungültig sein oder werden, so sollen die anderen Teile davon unberührt bleiben. Vereinbarungen, die von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses. Der Gerichtsstand ist Lichtenfels.